AUFGABEN UND ZIELE DER AIPPI

Die Internationale Vereinigung für Geistiges Eigentum (Association Internationale pour la Protection de la Propriété Intellectuelle), allgemein bekannt unter der Kurzbezeichnung AIPPI, ist eine private internationale Vereinigung mit Sitz in der Schweiz.

Sie ist politisch neutral und verfolgt keinen Gewinnzweck.

Ihr Zweck ist die Förderung des gewerblichen Rechtsschutzes auf internationaler und nationaler Ebene. Die Zielsetzung ist in der über 100jährigen Geschichte der AIPPI im wesentlichen unverändert geblieben.

Die geltenden Statuten der AIPPI von 2006 definieren die Ziele und die Mittel zu deren Erreichung in Art. 2 wie folgt:


ZWECK DER VEREINIGUNG

2.1 Die Vereinigung bezweckt:

  1. die Förderung der Erkenntnis der Notwendigkeit des internationalen Schutzes des gewerblichen und übrigen geistigen Eigentums im weitesten Sinne (wie Erfindungspatente, Gebrauchsmuster, gewerbliche Muster oder Modelle, Fabrik- oder Handelsmarken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Urheberrecht, Topographien von gedruckten Schaltungen, Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und andere Formen des Schutzes des geistigen Eigentums sowie die Unterdrückung unlauteren Wettbewerbs) und die Begünstigung der Weiterentwicklung des Schutzes des geistigen Eigentums;

  2. das Studium und Vergleichen bestehender Gesetze und von Entwürfen neuer Gesetze im Hinblick auf Massnahmen zu deren Vervollkommnung und Harmonisierung;

  3. einen Beitrag zu leisten zur Entwicklung, Ausbreitung und Verbesserung der internationalen Übereinkommen und Verträge über den Schutz des gewerblichen und des übrigen geistigen Eigentums.

2.2 Die Vereinigung verfolgt ihre Ziele insbesondere durch:

  1. die Verbreitung von Informationen, einschließlich Ausarbeitung und Verbreitung von Veröffentlichungen;

  2. die Veranstaltung von Kongressen, Tagungen und anderen Zusammenkünften;

  3. die Geltendmachung des Standpunkts der Vereinigung und die Vorlage von Stellungnahmen bei Regierungen, zwischenstaatlichen Körperschaften sowie nationalen, regionalen und internationalen Organisationen.


DIE GESCHICHTE DER AIPPI

Die Anfänge der AIPPI reichen in die Zeit der Unterzeichnung der Pariser Verandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums im Jahre 1883 zurück. Auf Initiative führender Wissenschafter und Praktiker, insbesondere Dr. Albert Osterrieth (Deutschland), Eugène Pouillet und Georges Maillard (Frankreich) sowie Hofrat Dr. Wilhelm Exner (Österreich/Ungarn) fand am 8. Mai 1897 der Gründungsakt der AIPPI in Brüssel und im Oktober 1897 der erste Kongress in Wien und Budapest statt.

Zunächst jährlich, später im Wechsel mit sogenannten «Réunions» fanden Kongresse statt, bis 1914 der Ausbruch des Ersten Weltkrieges eine Unterbrechung diktierte.

1925 lebte die Vereinigung wieder auf, wobei sich unter der Leitung des Zürcher Patentanwaltes Eugen Blum das Schwergewicht in die Schweiz verlagerte.

Durch den Zweiten Weltkrieg erlitt die Tätigkeit der AIPPI in den Jahren 1938 bis 1946 eine zweite Unterbrechung.

Seither hat sie sich kontinuierlich zu ihrer heutigen Struktur fortentwickelt. Die Schwergewichtsbildung in Westeuropa wurde dabei allmählich, zunächst durch den Beitritt der Industriestaaten aus Übersee, der Länder Osteuropas und in neuerer Zeit durch die aktive Mitarbeit einer wachsenden Zahl von Entwicklungsländern, durch eine bewusst angestrebte Universalität abgelöst.

In ihrer langen Geschichte hat die AIPPI durch mehr als 500 Entschließungen (Resolutionen) und Stellungnahmen zu Rechtsfragen und deren Vertretung vor nationalen Behörden und internationalen Gremien, insbesondere der Weltorganisation für geistiges Eigentum (OMPI/WIPO), die Fortentwicklung, Erweiterung und Harmonisierung des internationalen Rechts des Geistigen Eigentums wesentlich mitgestaltet.


DIE ORGANISATION UND MITGLIEDSCHAFT DER AIPPI

Mitglieder der AIPPI sind natürliche und juristische Personen, welche aufgrund ihrer beruflichen oder wissenschaftlichen Tätigkeit oder Zielsetzung an der Fortentwicklung des Rechts des Geistigen Eigentums auf nationaler oder internationaler Ebene aktiven Anteil nehmen oder interessiert sind. Die Mitgliedschaft ist für Patentanwälte, interessierte Rechtsanwälte und Industrie fast selbstverständlich, erstreckt sich aber auch auf Richter und Wissenschaftler.

Angehörige von Ländern, in denen keine Landes- oder Regionalgruppe der AIPPI besteht, erwerben ihre Mitgliedschaft unmittelbar bei der internationalen Vereinigung.

Es bestehen etwa 65 Landesgruppen oder Regionalgruppen der AIPPI. In den in diesen Gruppen organisierten Ländern wird die Mitgliedschaft durch Beitritt zu den bestehenden Landes- und Regionalgruppen erworben.

Die AIPPI zählte am 1. Januar 2009 mehr als 8500 Mitglieder aus mehr als 100 Ländern.

Die an den Kongressen tagende Generalversammlung der AIPPI, an der alle Mitglieder zur Teilnahme berechtigt sind, ist für Erlass und Änderung der Statuten zuständig.

Vertreter der Einzelmitglieder, Regional- und Landesgruppen bilden unter der Bezeichnung «Geschäftsführender Ausschuss» eine Art Parlament von rund 350 Delegierten, das Stellungnahmen und Resolutionen der AIPPI berät und verabschiedet, Richtlinien für die Geschäftsführung festlegt und das Exekutivorgan, das Bureau, wählt.

Dringende Geschäfte werden einem Präsidentenrat vorgelegt, dem alle Landes- und Regionalgruppenpräsidenten und die Ehrenmitglieder angehören.

Ein Bureau von 8 Mitgliedern leitet und überwacht die Geschäftsführung. Der Geschäftsführende Präsident als Vorsitzender des Bureaus und sein Stellvertreter, der Geschäftsführende Vizepräsident, stehen dabei drei Departementen vor.

Der Generalsekretär und sein Stellvertreter führen die Administration. Der Generalberichterstatter und sein Stellvertreter sind für die Leitung der wissenschaftlichen Bearbeitung der anhängigen Fragen zuständig, und der Generalschatzmeister und sein Stellvertreter tragen die Verantwortung für die Finanzen.

Das Generalsekretariat verfügt über einen professionellen Mitarbeiterstab.

Verschiedene Ausschüsse, insbesondere der Programmausschuss, und der General-Berichterstatter vervollständigen den Kreis gewählter leitender Organe.

Ein internationaler Präsident steht der Vereinigung jeweils für zwei Jahre, von Kongress zu Kongress, als repräsentatives Haupt vor.

Ein größerer Kreis ständiger Repräsentanten sorgt für die regelmäßige Vertretung der AIPPI bei internationalen Organisationen.


DIE TAGUNGEN DER AIPPI

Die AIPPI führt alle zwei Jahre Weltkongresse für geistiges Eigentum durch, an denen alle Mitglieder zur Teilnahme berechtigt sind. Sie werden in der Regel von rund 3000 Mitgliedern und 1500 Begleitpersonen besucht.

An den Kongressen werden Probleme der internationalen Rechtsentwicklung diskutiert, auf breitester Basis die Grundlagen von Entscheidungen gewonnen, welche anschließend dem Geschäftsführenden Ausschuss zur Verabschiedung vorgelegt werden. Die Kongresse dienen gleichzeitig als Forum für Seminare, an denen den Teilnehmern die Möglichkeit wertvoller systematischer Fortbildung geboten wird.

Der Geschäftsführende Ausschuss der AIPPI tagt an den Kongressen und einmal in dem Zwischenjahr zwischen den Kongressen. Der Präsidentenrat tritt jährlich zusammen. Damit wird eine kontinuierliche breitabgestützte Entscheidungsfindung gewährleistet.

Das Bureau, die Exekutive der AIPPI, tritt jährlich zu zwei Sitzungen zusammen, einmal im Rahmen der internationalen Tagungen und einmal im Rahmen einer häufig mit anderen Anlässen verbundenen besonderen Geschäftssitzung.

Landes- und Regionalgruppen führen in unregelmäßigen Abständen von der AIPPI geförderte internationale Seminare über Fachfragen durch, wobei namentlich die zur Tradition gewordenen Seminare der ungarischen, der brasilianischen, der finnischen und der polnischen/ukrainischen/deutschen Landesgruppe hohes Ansehen genießen.


DIE PUBLIKATIONEN DER AIPPI

Seit 1897 gibt die AIPPI in regelmäßigen Abständen Jahrbücher heraus. Gegenwärtig erscheinen jährlich im Durchschnitt sechs bis sieben Jahrbücher. Sie werden den Mitgliedern und ausgewählten wissenschaftlichen Instituten unentgeltlich abgegeben. (Verkaufspreis SFr. 30.– bis SFr. 50.– pro Band.)
Es handelt sich im wesentlichen um vier Kategorien von Publikationen:

Mit Ausnahme der nur in der Originalsprache mit übersetzter Zusammenfassung publizierten Länderberichte werden alle Publikationen der AIPPI in den drei Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch veröffentlicht.

Die aktuellen Veröffentlichungen der AIPPI können auch von der Internet-Homepage mit dem Domainnamen  www.aippi.org abgerufen werden.

Die Homepage gibt unter: officers & adresses Auskunft über alle Organe und Funktionäre der Vereinigung und ihrer Landes- und Regionalgruppen. In einem den Mitgliedern der AIPPI vorbehaltenen Abschnitt der Internet-Homepage können die aktuellsten Anschriften und Kontaktinformationen zu allen Mitglieder online abgerufen werden. Die aktuelle Adressdatenbank ist für die Mitglieder auch im Mitgliederbereich der AIPPI-Homepage Members einsehbar.


DIE ARBEITSMETHODEN DER AIPPI

Die anhängigen Fragen werden innerhalb der AIPPI von zu diesem Zwecke gebildeten Arbeitsausschüssen betreut.

Gestützt auf vom Bureau genehmigten Arbeitsrichtlinien holt die AIPPI von den Landes- und Regionalgruppen Länderberichte ein und verarbeitet sie unter der Verantwortung des Generalberichterstatters in einem Zusammenfassenden Bericht zu wertvollen rechtsvergleichenden Studien.

Auf der Grundlage dieser Studien erstellen die Arbeitsausschüsse Vorschläge für Berichte und Entschließungen, welche an Kongressen und Tagungen des Geschäftsführenden Ausschusses diskutiert und anschließend vom Geschäftsführenden Ausschuss oder ausnahmsweise vom Präsidentenrat genehmigt werden.

In dringlichen Fällen werden Stellungnahmen im Umlaufverfahren eingeholt. Die Entschließungen und Stellungnahmen der AIPPI werden den interessierten internationalen Organisationen zugestellt und dienen als Grundlage für die Instruktion der ständigen Repräsentanten und Experten der AIPPI bei den Tagungen dieser Organisationen. Sie werden an Tagungen internationaler Organisationen häufig allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt.

Sonderausschüsse stellen die rechtzeitige Orientierung der AIPPI über neue Entwicklungen und neue Probleme in Spezialbereichen sicher und begleiten langfristige Projekte internationaler Rechtsentwicklung.

Die ständigen Repräsentanten der AIPPI halten die Verbindung mit allen wichtigen staatlichen internationalen Organisationen aufrecht und fördern Koordination und Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen internationalen Organisationen.

Die AIPPI bemüht sich, im Rahmen internationale Symposien und durch direkte Beratung auch die Fortentwicklung des nationalen Rechts namentlich in Entwicklungsländern zu fördern.

Der gemeinsame Einsatz für eine Verbesserung und Harmonisierung des gewerblichen Rechtsschutzes an internationalen Tagungen führt oft über die Vertiefung beruflicher Beziehungen hinaus zu persönlichen Kontakten, welche über die Landesgrenzen hinaus das gegenseitige Verständnis fördern.