Mitglieder der AIPPI sind natürliche und juristische Personen, welche aufgrund ihrer beruflichen oder wissenschaftlichen Tätigkeit oder Zielsetzung an der Fortentwicklung des gewerblichen Rechtsschutzes auf nationaler oder internationaler Ebene aktiven Anteil nehmen oder interessiert sind.
Die Mitgliedschaft ist für Patentanwälte, interessierte Rechtsanwälte und Industrie fast selbstverständlich, erstreckt sich aber auch auf Richter und Wissenschafter.
Die AIPPI zählte am 1. Januar 2009 mehr als 8500 Mitglieder aus mehr als 100 Ländern. Die Mitgliederzahl der deutschen Landesgruppe lag über 950. Die deutsche Landesgruppe ist somit die zweitstärkste Landesgruppe der AIPPI.
Deutsche Mitglieder, d.h. natürliche oder juristische Personen, die ihre berufliche oder geschäftliche Tätigkeit hauptsächlich in der Bundesrepublik Deutschland ausüben oder in diesem Gebiet ansässig sind oder ihren Sitz haben, treten der AIPPI durch Antrag auf Aufnahme in die deutsche Landesgruppe bei.
Die Mitglieder der AIPPI sind zur Teilnahme an den Welt-Kongressen, insbesondere an der Tagung der Generalversammlung der AIPPI, an den Plenarsitzungen in Bezug auf die wissenschaftlichen Fragen sowie an den Workshops zu aktuellen Themen berechtigt. In den Jahren zwischen den Weltkongressen finden Forum-Veranstaltungen zu bestimmten Themenkreisen des internationalen Schutzes geistigen Eigentums statt. Schließlich findet gemeinsam mit der Mitgliederversammlung der GRUR (Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht) eine Mitgliederversammlung der deutschen Landesgruppe der AIPPI statt.
Der Mitgliedsbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung der deutschen Landesgruppe festgesetzt und beträgt derzeit EURO 130,-- pro Jahr. Er besteht im Wesentlichen aus den jährlich an die AIPPI abzuführenden Mitgliedsbeiträgen. Die Satzung sieht auch eine Junior-Mitgliedschaft für Mitglieder unter 30 Jahre vor. Für eine Junior-Mitgliedschaft beläuft sich der Jahresbeitrag derzeit auf EURO 50,--.